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IT-Hotline

Bei IT-Problemen, Fragen oder bei IT-Austattungsanforderungen wenden Sie sich bitte ausschließlich an die entsprechende IT-Hotline.

Hier finden Sie die Hilfen am Arbeitsplatz.

IT-Störungen und IT-Probleme

Adresse:

Generalzolldirektion (IX)
Bildungs- und Wissenschaftszentrum
der Bundesfinanzverwaltung

Gescherweg 100
Postfach: 15 49 - 48004 Münster
48161 Münster, Nordrhein-Westfalen
Deutschland


IT-Probleme bei:

WLAN, IPAD, BigBlueButton:

Kontakt

Telefon:  0228 / 303 - 36243

E-Mail: help@fbfinanzen.de

Zeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00

            Freitag 08:00 bis 12:00 und telefonisch 13:00 bis 14:30

Raum: Gescherweg 100 Raum-Nr. Gruppenraum 13.1


IT-Probleme bei:

Zoll-Notebooks / SINA-Notebooks

Kontakt

Telefon:  0228 / 303 - 36230

E-Mail:  IT-Service@bwz.bund.de

Zeiten: Mo - Do: 07:30 - 15:00 Uhr und Fr: 07:30 - 12:00 Uhr

Raum: Gescherweg 100 Raum 8148  | Mecklenbecker Straße 235 C312



ILIAS IT-Hotline

Adresse

Generalzolldirektion (IX)

Bildungs- und Wissenschaftszentrum

der Bundesfinanzverwaltung

 

Gescherweg 100

Postfach: 15 49 - 48004 Münster

48161 Münster, Nordrhein-Westfalen

Deutschland


ILIAS - HS Bund FB Finanzen

Kontakt

E-Mail: help@fbfinanzen.de

Zeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00

             Freitag 08:00 bis 12:00 und  telefonisch 13:00 bis 14:30


 

ILIAS - Fortbildung im BWZ /  ILIAS - eLearning im mittleren Dienst

Kontakt

E-Mail: ilias.gzd@zoll.bund.de

Zeiten: Mo - Do: 07:30 - 15:00 Uhr und Fr: 07:30 - 12:00 Uhr


HINWEIS:

Das ILIAS - Fortbildungsportal der Bundesverwaltung / E-Akte-Schulungen / BAköV

wird nicht vom BWZ betreut!

Bei Problemen wenden Sie sich bitte an folgende

E-Mail: Fortbildungsportal@bakoev.bund.de

 

IT-Anwenderhotline (Windows und Office)

Hier finden Sie die IT-Anwenderhotline

 

 

Mensaöffnungszeiten:

Gescherweg und Mecklenbecker Straße:

Frühstück:

06:30 - 08:30 Uhr            Ausbildung (Zoll, VIT), Fortbildung

08:30 - 09:00 Uhr            Stammpersonal

09:00 - 10:30 Uhr            To go

Mittagessen:

11:15 - 14:00 Uhr            Ausbildung (Zoll, VIT), Fortbildung

11:30 - 12:30 Uhr            Stammpersonal (priorisiert)

 

Um Einhaltung der vorgegebenen Zeiten wird gebeten.



Abfallentsorgung / Reinigung: 

Eine Unterhaltsreinigung findet während der Präsenzphasen an folgenden Tagen statt: 

Gescherweg 100

Wohnen 1 + 3: Montag und Donnerstag

Wohnen 2 + 4: Dienstag und Freitag 

Mecklenbecker Straße

Gebäudeteil A + D: Montag und Donnerstag

Gebäudeteil B + E: Dienstag und Freitag 

Eine Unterhaltsreinigung im POHA findet nicht statt. 

In den Reihenhäusern und dem Hörstertor findet keine wöchentliche Unterhaltsreinigung statt. Nach der Hälfte des Aufenthaltes wird es eine Zwischenreinigung des Sanitär- und Küchenbereiches geben. Es wird um eigenständige Reinigung und Pflege der Unterkünfte gebeten! 

Sofern Sie in einem Reihenhaus (Gremmendorf oder Gievenbeck) oder am Hörstertor untergebracht sind, können Sie den Abfall in den Abfalltonnen im äußeren Eingangsbereich entsorgen. Die Termine zur Entleerung der Abfallbehälter Ihrer Unterkunft können Sie dem Entsorgungskalender der Stadt Münster (Reihenhaus) entnehmen. 



Wäschekammeröffnungszeiten:

Gescherweg 100

Mittwoch von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 13:00 Uhr - 14:30 Uhr

Reihenhäuser Gievenbeck, Ochtrupweg 8

Dienstag von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 13:30 Uhr - 14:30 Uhr

Mecklenbecker Straße (ab 11.03.2024)

Montag von 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Donnerstag von 7:00 Uhr bis 8:30 Uhr und 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Reihenhäuser Gremmendorf (Boelkeweg 51)

Dienstag von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr

PoHa

Jeden Montag und Donnerstag wird die Schmutzwäsche abgeholt und frische Wäsche in die Wäschekammer des PoHa gebracht.



Post

Öffnungszeiten:

Mo-Do:  06:30-08:30    09:00-12:00    12:30-15:00 Uhr

Fr:          06:30-08:30    09:00-12:00    12:30-14:00 Uhr

 

Unsere Kontaktdaten:

Poststelle.ms-gescherweg@zoll.bund.de

 

Regelung zu privaten Paketsendungen:

Private Paketsendungen können grundsätzlich nicht über die dienstlichen Poststellen am Gescherweg 100 und in der Mecklenbecker Straße 235 empfangen werden. Die Annahme wird verweigert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, das Angebot der zahlreichen Abholstationen zu nutzen. Einige umliegende Abholstationen sind:

Gievenbeck; Gescherweg 100:

DHL Filiale 506 (Caspian-Markt): Arnheimweg 3, 48161 Münster

DHL Filiale 622 (Rüschhaus Kiosk): Dieckmannstraße 6, 48161 Münster

2 DHL Packstation 138 & 177 (Studiwerke): Gescherweg 70, 48161 Münster

2 DHL Packstation 174 & 106 (Rüschhaus Apotheke): Heekweg 12-16, 48161 Münster

DPD Pickup Paketshop (Marktkauf): Roxeler Str. 416-420, 48161 Münster

Amazon Locker (Wohnblocks): Stadtlohnweg 2, 48161 Münster

Hermes PaketShop (Lamberti): Rüschhausweg 5, 48161 Münster

UPS (Wohnhaus): Heinrich-Ebel-Straße 7, 48161 Münster

 

Mecklenbeck; Mecklenbecker Str. 235:

DHL Filiale 508 (Tabakwaren Zeitschriften Kiosk): Dingbängerweg 70, 48163 Münster

DHL Filiale 604 (Lotto 4): Franz-Hitze-Str. 4, 48151 Münster

DHL Filiale 404 (West Lotto): Von-Witzleben-Str. 10, 48151 Münster

Hermes (Westfalen Tankstelle): Weseler Str. 212, 48151 Münster

Hermes (Pluggendorf Kiosk): Scharnhorststr. 49a, 48151 Münster

Amazon Locker (Shell Tankstelle): Weseler Str. 320, 48163 Münster

UPS Access Point: Oberschlesier Str. 92, 48151 Münster

GLS Filiale (Lotto Eisen): Geringhoffstr. 44, 48163 Münster

 

In dringenden und begründeten Ausnahmefällen, wie beispielsweise der Zustellung von Medikamenten, können Sie sich Paketsendungen an die dienstlichen Poststellen liefern lassen. In diesen Fällen stimmen sie sich bitte vorab mit den Beschäftigten der Poststellen ab, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.

Ihre Poststelle Münster

 



 

Benutzungsordnung für den Fitnessraum 

BWZ DO Münster – Gescherweg

 

 1          Allgemeines (Nutzung, Beschädigungen)

1.1      Die Nutzung des Fitnessraumes erfolgt ohne Aufsicht und auf eigene Gefahr.

1.2      Der Fitnessraum wird zu den unter 4.1. genannten Nutzungszeiten vom Wachdienst geöffnet.

1.3      Der Raum ist mit maximal 20 Trainierenden gleichzeitig belegbar. Gegenseitige Rücksichtnahme wird erwartet. Die Nutzungsdauer kann bei maximaler Belegung zeitlich eingeschränkt werden.

1.4      Die nutzende Person ist für den ordnungsgemäßen und sorgfältigen Umgang mit den Geräten verantwortlich. Eine eigenständige Standortveränderung der Trainingsgeräte ist nicht gestattet.

1.5      Beschädigungen und Mängel sind unverzüglich der Rezeption zu melden. 

2          Ordnung und Sauberkeit

2.1      Der Raum darf nur mit sauberen Hallensportschuhen (Specksohle) betreten werden. Sportschuhe, die auch im Freien getragen werden, sind nicht zulässig.

2.2      Das Tragen von geeigneter Sportkleidung wird bei der Benutzung des Fitnessraumes vorausgesetzt.

2.3      Das Lagern von Sporttaschen und / oder privaten Gegenständen hat in den Spinden im Umkleideraum zu erfolgen.

2.4      Eine Benutzung von Mitteln zur Erhöhung der Griffigkeit (z.B. Talkum, auch in flüssiger Form) ist nicht zulässig.

2.5      Nach erfolgter Benutzung sind alle Hantelscheiben von den Geräten abzunehmen. Scheiben, Kurzhanteln, Stangen sowie Griffe sind nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Ablagen zu verstauen.

2.6      Aus hygienischen Gründen dürfen die Geräte nur mit einem Handtuch als Schweißunterlage genutzt werden. Griffe, Sättel und andere Kontaktflächen sind nach Übungsende mit den bereitstehenden Mitteln zu reinigen.

2.7      Flaschen und Trinkgefäße aus Glas sind nicht erlaubt. Mitgebrachte Getränke sind in den dafür vorgesehenen Bereichen abzustellen. 

3          Verletzungsprävention & Sicherheit

3.1      Die Nutzung der Geräte ist nur gestattet, wenn mindestens zwei Personen im Raum anwesend sind.

3.2      Um Verletzungen vorzubeugen, ist Trainierenden bei Übungen mit schweren Gewichten Hilfestellung zu leisten.

3.3      Bei Unfällen und Verletzungen sind von den weiteren nutzenden Personen umgehend Hilfemaßnahmen einzuleiten. Der Rettungsdienst ist bei Bedarf zu informieren (Rezeption Durchwahl 800).

3.4      Geräte, die augenscheinlich Beschädigungen aufweisen, dürfen nicht genutzt werden. Die Rezeption ist darüber unverzüglich zu informieren.

3.5      Der Notausgang ist immer frei zugänglich zu halten und darf nicht verstellt werden. 

4          Nutzungszeiten

4.1      Lehrgangsteilnehmende, Auszubildende, Anwärter/innen und Gäste können den Fitnessraum montags von 8:00 – 00:00 Uhr, dienstags bis freitags von 06:00 – 00:00 Uhr sowie am Wochenende / Feiertagen von 06:00 – 00:00 Uhr ohne Aufsicht nutzen. Beschäftigte des Dienstortes Münsters haben ebenfalls in den obig genannten Zeiten die Möglichkeit, den Raum zu nutzen.

4.2      Bitte beachten Sie evtl. Informationen an den vorgesehenen Anschlagstafeln oder Eintragungen im Intranet. 

5          Hausrecht

5.1      Die Hausverwaltung und der Wachdienst des DO Münster überprüfen stichprobenweise die Einhaltung der Benutzungsordnung. Sie sind befugt, das Hausrecht auszuüben. Ihren Anweisungen ist stets Folge zu leisten.

5.2      Bei Nichtbeachtung der Regelungen kann die Nutzung des Raumes untersagt werden. 

6          Haftung & Dienstunfallschutz

6.1      Die Nutzung des Fitnessraumes und der Geräte erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

6.2      Eine Haftung der Bundesfinanzverwaltung ist in jedem Fall ausgeschlossen. Unfallfürsorglicher Schutz sowie Haftung für Sachschäden der nutzenden Personen besteht nicht.

 

 

 

BWZ DO Münster – Mecklenbecker Straße

 

 

1 Allgemeines (Nutzung, Beschädigungen) 

1.1    Die Nutzung des Fitnessraumes erfolgt ohne Aufsicht auf eigene Gefahr. 

1.2    Jede nutzende Person hat sich unter Angabe ihres Namens, ihres Lehrgangs und der Trainingszeiten deutlich lesbar im Belegungsnachweis einzutragen. Mit Erteilung

der Unterschrift übernimmt die nutzende Person die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung des Raumes und der Geräte. 

1.3    Der Fitnessraum kann zu den unter 4.1. genannten Zeiten genutzt werden, Ausnahmeregelung siehe 421. Die Schlüsselausgabe erfolgt an der Rezeption. 

1.4    Vor dem Verlassen sind elektrische Geräte (Radio, Fernseher usw.) auszuschalten. 

1.5    Der Raum ist mit maximal 15 Trainierenden gleichzeitig belegbar. Gegenseitige Rücksichtnahme wird erwartet. Die Nutzungsdauer kann bei maximaler Belegung

zeitlich eingeschränkt werden. 

1.6    Die nutzende Person ist für den ordnungsgemäßen und sorgfältigen Umgang mit den Geräten verantwortlich. Eine eigenständige Standortveränderung der Trainingsgeräte ist nicht gestattet. 

1.7   Beschädigungen und Mängel sind unverzüglich in dem im Fitnessraum ausliegenden Belegungsnachweis einzutragen. Zusätzlich ist die Rezeption spätestens nach

Ende des Trainings in Kenntnis zu setzen. 

 

2 Ordnung und Sauberkeit 

2.1    Der Raum darf nur mit sauberen Hallensportschuhen (Specksohle) betreten werden. Sportschuhe, die auch im Freien getragen werden, sind nicht zulässig. 

2.2    Das Tragen von geeigneter Sportkleidung wird bei der Benutzung des Fitnessraumes vorausgesetzt. 

2.3    Das Lagern von Sporttaschen und / oder privaten Gegenständen hat in den Regalen oder den Wertfächern zu erfolgen. 

2.4    Eine Benutzung von Mitteln zur Erhöhung der Griffigkeit (z.B. Talkum, auch in flüssiger Form) ist nicht zulässig. 

2.5    Nach erfolgter Benutzung sind alle Hantelscheiben von den Geräten abzunehmen. Scheiben, Kurzhanteln, Stangen sowie Griffe sind nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Ablagen zu verstauen. 

2.6    Aus hygienischen Gründen dürfen die Geräte nur mit einem Handtuch als Schweißunterlage genutzt werden. Griffe, Sättel und andere Kontaktflächen sind

nach Übungsende mit den bereitstehenden Mitteln zu reinigen. 

2.7    Flaschen und Trinkgefäße aus Glas sind nicht erlaubt. Mitgebrachte Getränke sind in den dafür vorgesehenen Bereichen abzustellen. 

 

3 Verletzungsprävention & Sicherheit 

3.1    Die Nutzung der Geräte (ausgenommen Cardiogeräte) ist nur gestattet, wenn mindestens zwei Personen im Raum anwesend sind. 

3.2    Um Verletzungen vorzubeugen, ist Trainierenden bei Übungen mit schweren Gewichten Hilfestellung zu leisten. 

3.3    Bei Unfällen und Verletzungen sind von den weiteren nutzenden Personen umgehend Hilfemaßnahmen einzuleiten. Der Rettungsdienst ist bei Bedarf zu

informieren (Rezeption Durchwahl -95777). 

3.4    Geräte, die augenscheinlich Beschädigungen aufweisen, dürfen nicht genutzt werden. Die Rezeption ist darüber unverzüglich zu informieren. 

3.5    Der Notausgang ist immer frei zugänglich zu halten und darf nicht verstellt werden.

 

4 Nutzungszeiten 

4.1    Lehrgangsteilnehmer/innen, Auszubildende, Anwärter/innen und Gäste können montags bis freitags von 06:00 - 00:00 Uhr sowie am Wochenende / Feiertagen

von 06:00 - 00:00 Uhr den Fitnessraum ohne Aufsicht nutzen. Beschäftigte des Dienstortes Münsters haben ebenfalls in den obig genannten Zeiten die Möglichkeit, den Raum zu nutzen. 

  4.2       Aufgrund turnusmäßiger Wartungsarbeiten bleibt der Fitnessraum dienstags von 05:00 bis 08:00 Uhr geschlossen.

  4.3    Bitte beachten Sie evtl. Informationen an den vorgesehenen Anschlagstafeln oder Eintragungen im Intranet, insbesondere um zu erfahren, wenn der Fitnessraum wegen

Prüfungen im angrenzenden Mehrzweckraum aufgrund von Geräuschentwicklung temporär geschlossen ist. 

 

                5 Hausrecht 

5.1    Die Hausverwaltung und der Wachdienst des DO Münster überprüfen stichprobenweise die Einhaltung der Benutzungsordnung. Sie sind befugt, das

Hausrecht auszuüben. Ihren Anweisungen ist stets Folge zu leisten. 

5.2    Bei Nichtbeachtung der Regelungen kann die Nutzung des Raumes untersagt werden. 

 

6 Haftung & Dienstunfallschutz 

6.1    Die Nutzung des Fitnessraumes und der Geräte erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. 

6.2    Eine Haftung der Bundesfinanzverwaltung ist in jedem Fall ausgeschlossen. Unfallfürsorglicher Schutz sowie Haftung für Sachschäden der nutzenden Personen

besteht nicht.